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OLGReportKompakt - Kfz-Recht + Verkehr
OLG Celle
Keine Minderung des Schmerzensgeldes aus Gefährdungshaftung
BGB § 253 Abs. 2; StVG §§ 7 Abs. 1, 11 S. 3 Wegen der in Verkehrsunfallsachen im Vordergrund stehenden Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs ist das Schmerzensgeld, das nur auf Gefährdungshaftung gestützt werden kann, nicht niedriger zu bemessen als bei einer Haftung aus (einfach) fahrlässigem Verhalten.
OLG Celle, Beschl. v. 23.1.2004 – 14 W 51/03 (LG Verden, Beschl. v. 1.9.2003 – 4 O 182/03)
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