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OLG Oldenburg
Unwirksame Honorarvereinbarung mit dem Architekten wegen Unterschreiten der Mindestsätze der HOAI
HOAI § 4 Ein Architekt, der bei einer unwirksamen Honorarvereinbarung nach den Mindestsätzen abrechnen will, verhält sich widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht der Geltendmachung eines Honoraranspruchs nach den Mindestsätzen entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und ihm die Zahlung des Differenzbetrages nicht zumutbar ist.
OLG Oldenburg, Urt. v. 4.9.2003 – 8 U 103/03 (n. rkr.; LG Osnabrück, Urt. v. 9.5.2003 – 13 O 105/03)
Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet VII ZR 290/03.
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