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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Düsseldorf
Löschung von Zwangshypotheken durch Insolvenzverwalter
ZPO § 868; InsO § 88; GBO §§ 22 Abs. 1, 29 1. Ist eine zu Gunsten eines Insolvenzgläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek nach § 88 InsO unwirksam geworden, kann der Insolvenzverwalter die Berichtigung des Grundbuchs verlangen. 2. Die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam gewordene Sicherungshypothek ist zu einer Eigentümergrundschuld geworden; zur Löschung ist grundbuchrechtlich die Bewilligung des Insolvenzverwalters in der Form des § 29 GBO erforderlich.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.7.2003 - 3 Wx 302/02 (LG Düsseldorf, Beschl. v. 21.8.2002 - 19 T 147/02)
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