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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Köln
Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen
InsO §§ 18, 129, 133 1. Für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO genügt bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken von Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich. 2. Für die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. § 133 Abs. 1 S. 2 InsO spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn der Anfechtungsgegner derartige Umstände positiv kennt, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen.
OLG Köln, Urt. v. 12.11.2003 – 2 U 77/03 (rkr.; LG Köln, Urt. v. 25.2.2003 – 5 O 25/02)
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