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OLGReportKompakt - Wettbewerbsrecht + gewerbl. Rechtsschutz
OLG Düsseldorf
Auskunftsverlangen des Bundeskartellamts ggü. Elektrizitätsversorgungsunternehmen
GWB §§ 19 Abs. 4, 48 Abs. 2, 59 Abs. 1, 64, 65 Abs. 3 Die Kartellbehörde kann gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 GWB zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben von Unternehmen Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Herausgabe von Unterlagen verlangen. Das setzt einen Anfangsverdacht auf einen konkreten Wettbewerbsverstoß voraus. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist ein schlüssiges Ermittlungskonzept, das in Bezug auf die tatsächlichen Verdachtsmomente und die rechtliche Einordnung des Geschehens vertretbar erscheint.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.6.2003 - Kart 7/03 (V) (BKartA, Beschl. v. 25.2.2003 - B 11-11/03, B 11-12/03)
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