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OLGReportKompakt - Kfz-Recht + Verkehr
OLG Köln
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an beschlagnahmtem KFZ
BGB §§ 987, 989, 990 Abs. 1, Abs. 2 1. Bösgläubigkeit beim Eigenbesitzerwerb ist in aller Regel schon dann gegeben, wenn der Erwerber sich beim Kfz-Kauf nicht aufgrund der Eintragung im Kfz-Brief davon überzeugt, dass der Veräußerer verfügungsbefugt ist, sofern sich nicht die sich aufdrängenden Zweifel an der Verfügungsbefugnis des Veräußerers durch besondere Umstände ausräumen lassen (Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl. 2003, § 932 Rz. 13 a). 2. Mit der Sicherstellung und Beschlagnahme eines Kfz durch die Polizei (§§ 94, 111c Abs. 1 StPO) tritt auf Seiten des Eigenbesitzers kein Besitzverlust ein. Vielmehr wird die beschlagnahmende Stelle unmittelbarer Besitzer. Der ursprüngliche unmittelbare Besitzer wird mittelbarer Besitzer (BGH NJW 1993, 935ff., m.w.N.). 3. Verweigert der unrechtmäßige Besitzer ernsthaft die Zustimmung in die Herausgabe eines beschlagnahmten Kfz an den Eigentümer, so gerät er in Schuldnerverzug; glaubt der unrechtmäßige Besitzer, nicht zur Herausgabe verpflichtet zu sein, muss er für diesen Rechtsirrtum einstehen, wenn er fahrlässig gehandelt hat.
OLG Köln, Urt. v. 25.11.2003 - 4 U 9/03 (rkr.; LG Köln, Urt. v. 6.3.2003 - 2 O 192/01)
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