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OLGReportKompakt - Kfz-Recht + Verkehr

OLG Köln
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis an beschlagnahmtem KFZ

BGB §§ 987, 989, 990 Abs. 1, Abs. 2
1. Bösgläubigkeit beim Eigenbesitzerwerb ist in aller Regel
schon dann gegeben, wenn der Erwerber sich beim Kfz-Kauf
nicht aufgrund der Eintragung im Kfz-Brief davon überzeugt,
dass der Veräußerer verfügungsbefugt ist, sofern sich nicht die
sich aufdrängenden Zweifel an der Verfügungsbefugnis des
Veräußerers durch besondere Umstände ausräumen lassen
(Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl. 2003, § 932 Rz. 13 a).
2. Mit der Sicherstellung und Beschlagnahme eines Kfz durch
die Polizei (§§ 94, 111c Abs. 1 StPO) tritt auf Seiten des Eigenbesitzers
kein Besitzverlust ein. Vielmehr wird die beschlagnahmende
Stelle unmittelbarer Besitzer. Der ursprüngliche
unmittelbare Besitzer wird mittelbarer Besitzer (BGH NJW
1993, 935ff., m.w.N.).
3. Verweigert der unrechtmäßige Besitzer ernsthaft die Zustimmung
in die Herausgabe eines beschlagnahmten Kfz an den
Eigentümer, so gerät er in Schuldnerverzug; glaubt der
unrechtmäßige Besitzer, nicht zur Herausgabe verpflichtet zu
sein, muss er für diesen Rechtsirrtum einstehen, wenn er
fahrlässig gehandelt hat.

OLG Köln, Urt. v. 25.11.2003 - 4 U 9/03
(rkr.; LG Köln, Urt. v. 6.3.2003 - 2 O 192/01)


 
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