OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Hamm
„Freiwillige“ Zahlung bei Insolvenzantrag
InsO §§ 130, 131 1. Die Zahlung einer Forderung unter dem Druck eines gestellten Insolvenzantrags, um den Gläubiger zur Rücknahme des Antrags zu veranlassen, begründet eine inkongruente Deckung i.S.v. § 131 InsO. 2. Die i.E. zutreffende subjektive Überzeugung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners steht der Kenntnis von die Zahlungsunfähigkeit begründenden Tatsachen i.S.v. § 130 Abs. 2 InsO gleich.
OLG Hamm, Urt. v. 1.7.2003 – 27 U 46/03 (n. rkr.; LG Bielefeld, Urt. v. 19.12.2002 – 6 O 380/02)
Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet IX ZR 204/03.
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