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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG Celle
Vorrang des allgemeinen Informationsinteresses vor Persönlichkeitsrecht bei Berichterstattung über Straftat
BGB §§ 823, 839; GG Art. 34 Ist ein Beschuldigter dringend tatverdächtig und dient eine Presseberichterstattung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung dazu, diesen dringenden Tatverdacht zu verifizieren, ist die Namensnennung des Beschuldigten auf der Pressekonferenz zulässig.
OLG Celle, Urt. v. 22.7.2003 – 16 U 25/03 rkr.; LG Verden, Urt. v. 9.1.2003 – 7 O 453/02)
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