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OLGReportKompakt - Wettbewerbsrecht + gewerbl. Rechtsschutz
OLG Frankfurt
Voraussetzungen einer zulässigen Telefonwerbung
UWG § 1 Die Frage, ob Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich mit dem Ziel, Neukunden zu gewinnen, wettbewerbsrechtlich unlauter i.S.v. § 1 UWG ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beantworten. Dabei geht der BGH in st. Rspr. davon aus, dass auch ein Gewerbetreibender (nicht nur eine Privatperson) den Telefonanschluss im eigenen Interesse unterhält. Er rechne zwar mit Anrufen potenzieller Geschäftspartner und auch solcher Personen, die zu ihm mit Blick auf seine Geschäftstätigkeit auch in deren eigenen Interesse in Verbindung zu treten wünschten. Andererseits sei zu berücksichtigen, dass telefonische Werbemaßnahmen zu Beeinträchtigungen des angerufenen Gewerbetreibenden führen könnten, ihn insb. in seiner beruflichen Betätigung stören könnten.
OLG Frankfurt, Urt. v. 24.7.2003 – 6 U 36/03 (n. rkr.; LG Frankfurt, Urt. v. 17.1.2003 – 3/11 O 97/02)
Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet I ZR 191/03.
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