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OLGReportKompakt - Kfz-Recht + Verkehr
OLG Köln
Beschädigung eines Kfz durch hochfahrenden Poller
OBG NW §§ 39, 40 Die Vorgänge des Hochfahrens und Absenkens von automatisch gesteuerten Pollern, die bestimmte Straßenbereiche absperren, sind als ordnungsbehördliche Maßnahmen gem. § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG NW anzusehen. Die Beschädigung eines Kraftfahrzeuges durch Hochfahren eines solchen Pollers ist rechtswidrig unabhängig davon, ob der Poller eine Fehlfunktion aufweist und ob der Fahrzeugführer die Funktionsweise des Pollers beachtet hat oder ihm ein Fehlverhalten anzulasten ist. Ein verkehrswidriges oder sonstiges Fehlverhalten des Fahrzeugführers ist aber gem. § 40 Abs. 4 OBG NW als anspruchsminderndes oder -ausschließendes Mitverschulden zu berücksichtigen.
OLG Köln, Urt. v. 30.10.2003 – 7 U 79/03 rkr.; LG Bonn, Urt. v. 11.4.2003 – 1 O 170/01)
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