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OLGReportKompakt - Sonstiges Zivilrecht
OLG Frankfurt
Darlegungs- und Beweislast bei einer den Tatbestand übler Nachrede erfüllenden Tatsachenbehauptung
BGB § 823 Abs. 2; StGB §§ 186, 193 1. Wer sich gegen den Anspruch auf Unterlassung einer den Tatbestand übler Nachrede erfüllenden Tatsachenbehauptung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen beruft, muss die Tatsachen, die eine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen würden, vortragen und nötigenfalls nachweisen. 2. Ein späteres Verhalten des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen kann Rückschlüsse darauf zulassen, mit welcher Sorgfalt er herabwürdigende Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen pflegt.
OLG Frankfurt, Urt. v. 11.7.2003 – 24 U 208/02 (rkr.; LG Darmstadt, Urt. v. 1.10.2002 – 1 O 495/01)
OLGReport Frankfurt 2003, 482 – Bestell-Nr.: F 41089
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