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OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht
OLG Hamm
Recht des Vertreters auf Zutritt zur Gesellschafterversammlung
GmbHG § 48 1. Wird dem legitimierten Vertreter eines Gesellschafters der Zutritt zu den Räumen, in denen die Gesellschafterversammlung stattfinden soll, vom Inhaber des Hausrechts verweigert, so muss von der Durchführung der Versammlung in diesen Räumen abgesehen werden. 2. Der Gesellschafter kann neben seinem Vertreter den Zutritt zum Versammlungsraum bis zur Klärung der Frage verlangen, ob der von ihm entsandte Vertreter zur Versammlung zugelassen wird.
OLG Hamm, Urt. v. 6.5.2003 – 27 U 131/02 (rkr.; LG Siegen, Urt. v. 14.6.2002 – 7 O 9/00)
OLGReport Hamm 2003, 389 – Bestell-Nr.: HM 40787
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