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OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht

OLG Stuttgart
Unternehmensbewertung im Spruch(stellen)verfahren

AktG §§ 304, 305; ZPO § 287 Abs. 2
1. Der wahre Wert eines Unternehmens lässt sich in aktienrechtlichen Spruchverfahren selbst unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden nicht punktgenau ermitteln, da auch ein so gewonnenes Ergebnis immer auf bestimmten Prognosen beruht, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Dem hat das zur Entscheidung berufene Gericht dadurch Rechnung zu tragen, dass es die den  Außenstehenden Aktionären zuzusprechenden Abfindungs- und Ausgleichszahlungen letztlich aus einem im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ermittelten Unternehmenswert ableitet.
2. Als Grundlagen der Schätzung sind dabei sowohl die nach betriebswirtschaftlichen Bewertungen  ermittelten Ergebnisse als auch der aus dem Börsenkurs abgeleitete Verkehrswert des Unternehmens  heranzuziehen.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.10.2003 – 4 W 34/93 (rkr.; LG Stuttgart, Beschl. v. 28.6.1993 – 2 KfH O 43/91)

OLGReport Stuttgart 2004, 6 – Bestell-Nr.: S 41183


 
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