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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG München
Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage
ZPO §§ 282, 296, 377 Abs. 3, 523 Ist eine Zeugenaussage gem. § 377 Abs. 3 ZPO schriftlich eingeholt worden, so ist ein Antrag auf dessen persönliche Vernehmung regelmäßig als verspätet zurückzuweisen, wenn er erst in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt wird und besondere Gründe für die Verspätung nicht dargelegt werden.
OLG München, Urt. v. 9.8.2002 – 21 U 2102/02 (rechtskräftig; LG München I – 4 O 16326/01)
OLGR München 2003, 280 – Bestell-Nr.: M 39563
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