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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG Frankfurt
Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung bei Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger
BGB § 823 Abs. 1 und 2; GG Art. 1, 2; StGB § 186 1. Die (lokale) Presseberichterstattung schon über den Verdacht strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens (hier: Körperverletzung) des Inhabers eines öffentlichen Amtes (hier: Lehrers) bzw. kommunalpolitischen Wahlamtes (hier: Ortsbeiratsmitglieds) unter Bezugnahme auf die von ihm wahrgenommenen öffentlichen Funktionen kann jedenfalls dann auch unter dessen namentlicher Nennung zulässig sein, wenn es sich um den Verdacht einer Verfehlung handelt, die in unvereinbarem Widerspruch zu den ihm übertragenen bzw. von ihm wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben steht. 2. Das Ausmaß der in Bezug auf die namentliche Benennung des Betroffenen zu beachtenden Zurückhaltung hängt von dem Anlass der Berichterstattung, dem Öffentlichkeitsbezug des Betroffenen und der Situation ab, in der er konkret betroffen wird. In Bezug auf unbeherrschtes, tätliches Verhalten eines Lehrers besteht ein Informationsinteresse der (lokalen) Öffentlichkeit auch dann, wenn sich das betreffende Verhalten zwar außerhalb seines beruflichen Wirkens, aber in der Öffentlichkeit zugetragen haben soll. 3. Aus Anlass eines aktuellen Tatverdachts kann das Publikationsinteresse an einem früheren Ermittlungsverfahren oder einer früheren Verurteilung, die hierzu in sachlichem Zusammenhang steht, wieder aufleben (hier: rund 10 Jahre zurückliegende Verurteilung wegen Körperverletzung).
OLG Frankfurt, Urt. v. 26.6.2003 – 16 U 44/03 (rechtskräftig; LG Wiesbaden, Urt. v. 23.10.2002 – 10 O 108/02)
OLGR Frankfurt 2003, 382 – Bestell-Nr.: F 39640
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