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OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht

OLG Düsseldorf
Ermittlung des Börsenwertes eines Unternehmens

AktG § 320 Abs. 5 a.F.; GG Art. 14
1. Für die Ermittlung des Börsenwertes eines Unternehmens ist der ungewichtete durchschnittliche  Aktienkurs der dem Zeitpunkt der Hauptversammlung vorausgehenden Referenzperiode von 3 Monaten zu Grunde zu legen.
2. Der Kurs börsennotierter Vorzugsaktien lässt den Schluss auf den Börsenwert nicht notierter Stammaktien
zu, da sich die Bewertung des Marktes auf beide Aktiengattungen gleichermaßen bezieht.
3. Aus dem Grundsatz der Methodengleichheit folgt, dass auf Seiten des herrschenden Unternehmens der der Bewertung des beherrschten Unternehmens korrespondierende Unternehmenswert zu berücksichtigen ist.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.1.2003 – 19 W 9/00 AktE
(LG Dortmund – 20 AktE 8/94)

OLGR Düsseldorf 2003, 260 – Bestell-Nr.: D 38532


 
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