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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG Hamburg
Werbung mit Auszeichnung aus dem Vorjahr
UWG § 3 Wirbt ein Unternehmen in den ersten Tagen eines neuen Kalenderjahres mit einer im Vorjahr verliehenen Auszeichnung (hier: „Europäischer Webhoster des Jahres“), so stellt sich dieses Verhalten i.d.R. selbst dann (noch) nicht als irreführend dar, wenn ein aufklärender Hinweis fehlt, dass sich dieser Titel nicht auf das laufende Kalenderjahr bezieht. OLG Hamburg, Urt. v. 5.12.2002 – 5 U 103/02 (rechtskräftig; LG Hamburg – 315 O 59/02)
OLGReport Hamburg 2003, 371 – Bestell-Nr.: HH 38881
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