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Verfahrensrecht
Beschwerdewert bei Abweisung auf Abriss einer Garage gerichteter negativer Feststellungsklage
ZPO §§ 3, 253
Beantragt der Kläger die Feststellung, dass er nicht zum Abriss einer Garage verpflichtet ist, so richtet sich der Beschwerdewert im Falle seines Unterliegens nach den Kosten, die für die Entfernung der Garage anfallen würden.
BGH, Urt. v. 29.4.2004 – III ZB 72/03 (LG Berlin – 64 S 279/03)
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