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Vertragsrecht
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung beim Werkvertrag
BGB §§ 634 Abs. 1 u. Abs. 2 a. F., 635 a.F.; ZPO § 286
1. Für die Mängelrüge im Werkvertragsrecht a.F. ist ausreichend, dass der Auftraggeber die Mangelerscheinungen hinreichend genau bezeichnet; die Benennung der Ursachen ist nicht erforderlich.
2. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht, wenn der Schuldner eindeutig seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, er werde seine Vertragspflichten nicht erfüllen.
3. Außerdem kann die Fristsetzung entbehrlich sein, wenn der geltend gemachte Schaden nicht nachbesserungsfähig ist.
BGH, Urt. v. 30.3.2004 – X ZR 127/01 (OLG Rostock – 7 U 162/00)
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