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BGH
Verfahrensrecht
Wiedereinsetzung: Überprüfung der Empfängernummer eines per Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsatzes
ZPO §§ 85 Abs. 2, 233 Der Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet.
BGH, Beschl. v. 11.3.2004 – IX ZR 20/03 (OLG Naumberg – 5 U 88/02)
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