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BGH
Verfahrensrecht
Bezugnahme auf Prozesskostenhilfegesuch im Rahmen der Berufungsbegründung
ZPO §§ 236 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2, 520 Abs. 3 S. 1 Da im Allgemeinen keine Partei die mit der Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, ist anzunehmen, dass ein inhaltlich den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers zu erkennen ist.
BGH, Beschl. v. 4.2.2004 – VIII ZB 77/03 (LG Frankfurt – 2/11 S 345/02)
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