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Das neue Vergütungsrecht für Rechtsanwälte nach dem RVG
Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) zugestimmt. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verabschiedet worden. Dieses wird die BRAGO ersetzen. Das KostRMoG wird mit Ausnahme von Art.5 KostRMoG zum 1.7.2004 in Kraft treten. Art.5 KostRMoG, der die Kostenhaftung regelt, wird zum 1.7.2006 in Kraft treten.
Die Anwaltsvergütung wird maßvoll angepasst
Ab dem 1.7.2004 wird die Anwaltsvergütung über eine Strukturformel maßvoll angepasst. Dabei erhalten die Anwälte nicht mehr wie bei früheren Anpassungen eine generelle lineare Erhöhung ihrer Gebühren. Nach den Berechnungen des Bundesjustizministeriums sieht das Gesetz eine Anpassung von 1,4 Prozent für die Zeit seit 1994 vor. Zudem entfällt der zehnprozentige Gebührenabschlag für die Tätigkeit von Anwälten in den neuen Bundesländern.
Anwälte müssen sich mit einer völlig neuen Vergütungsstruktur befassen
Einige wesentliche Elemente der BRAGO sind im neuen Vergütungsrecht zwar beibehalten worden und sie gelten auch noch für Altfälle fort. Die Anwaltschaft muss sich aber alles in allem mit einer völlig neuen Vergütungsstruktur befassen. So vereinfacht zwar der Wegfall der Beweisgebühr in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten und anderen gerichtlichen Verfahren, sowie der Wegfall der Besprechungsgebühr in außergerichtlichen Angelegenheiten die Gebührenberechnung. Dadurch werden aber gleichzeitig viele neue Fragen und Probleme aufgeworfen.
Die Textsynopse zum neuen Vergütungsgesetz
Es ist die Aufgabe der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Strukturen dieser neuen Vergütung zu erfassen und die geänderten Begrifflichkeiten, Paragraphen und Vergütungssätze zu verinnerlichen. Die Textsynopse soll den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen dabei helfen, sich das neue Vergütungsrecht zu erschließen. Sie beinhaltet den Text und die Systematik des neuen Vergütungsgesetzes, die jeweils damit korrespondierenden Vorschriften der BRAGO und die einschlägigen Nummern des Vergütungsverzeichnisses.
Zum Aufrufen der Textsynopse klicken Sie bitte hier.
Für eine Paragraphensynopse klicken Sie bitte hier.
Zusammenstellung nützlicher Links: Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums ist die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Fassung des KostRMoG veröffentlicht. Zum Öffnen der pdf-Datei (158 Seiten) klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DeutschenAnwaltVereins. Für eine Übersicht mit Musterrechnungen zum RVG klicken Sie bitte hier.
Für einen Artikel über das beschlossene KostRMog und dessen Unterschiede zum Fraktions- und Regierungsentwurf klicken Sie bitte hier.
Für eine auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichte Stellungsnahme zum RVG klicken Sie bitte hier.
Die wichtigsten Neuerungen der Vergütung noch einmal im Überblick:
- Neuregelung der Gerichtskosten
- Wegfall der Beweisgebühr
- Einführung von Einigungsgebühr und Termingebühr
- Anhebung gerichtlicher Verfahrensgebühren
- Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand
- Leistungsorientierte Vergütung bei Strafverteidigern und im Bußgeldverfahren
- Neuregelung der Gebühren für die anwaltliche Beratung (zum Beispiel bei der Mediation)
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