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BGH 17.11.2009, VI ZR 226/08
Kein Unterlassungsanspruch Markworts gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen über die Berichterstattung des Focus
Der Abdruck eines Interviews mit dem Autor und Kabarettisten Roger Willemsen, in dem sich dieser kritisch zur Berichterstattung des Nachrichtenmagazins "Focus" und insbes. zur Person von Chefredakteur Helmut Markwort äußert, war zulässig. Willemsen hatte u.a. gesagt: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen."
Der Sachverhalt: Der Kläger ist Chefredakteur des Nachrichtenmagazins "Focus". Er verlangt von dem beklagten Zeitungsverlag die Unterlassung des künftigen Abdrucks von Teilen eines Interviews. Gegenstand des Interviews waren Äußerungen des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen aus Anlass des bevorstehenden Bühnenauftritts "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort - Die Weltgeschichte der Lüge". Die Beklagte druckte das Interview wenige Tage vor einem Veranstaltungstermin in der von ihr verlegten örtlichen Tageszeitung ab.
Roger Willemsen äußerte u.a.: "Heute wird offen gelogen". Im Hinblick auf einen Bericht über Ernst Jünger in der Zeitschrift "Focus" erklärte Roger Willemsen: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen." Der Kläger meint, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck. Das erwähnte Interview war im Jahr 1993 als Teil eines Beitrags über den Schriftsteller in der Zeitschrift "Focus" erschienen. Der Kläger war bereits damals Chefredakteur der Zeitschrift, hatte den Beitrag aber nicht verfasst. Einzelne Äußerungen Jüngers in diesem Interview waren wortgleich mit Äußerungen aus einem anderen Interview mit ihm, das im Jahr 1991 in der Zeitschrift "Bunte" erschienen war.
LG und OLG gaben der Klage statt. Auf die Revision der Beklagten hob der BGH das Berufungsurteil auf und wies die Klage ab.
Die Gründe: Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig.
Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage "Heute wird offen gelogen" richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin "Focus", für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder.
Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.
Linkhinweis:
- Der Volltext der Entscheidung wird demnächst auf den Webseiten des BGH veröffentlicht.
- Für die Pressemitteilung des BGH klicken Sie bitte hier.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.11.2009, Quelle: BGH PM Nr. 235 vom 17.11.2009
(peters - 18.11.2009 12:20:33)
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